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Konditionen
Da weder sexualpsychologische Beratungen, noch sexualdiagnostische Untersuchungen sowie sexualtherapeutische Behandlungen (ggf. für Paare) regulärer Gegenstand des Leistungskataloges der Krankenversicherungen sind, ist die Inanspruchnahme dieser Leistungen von Klienten bzw. Patienten selbst zu tragen.
- Das Honorar für eine Erstberatung (1,5 Therapie-Einheiten = 75 Min.) beträgt 188,- €.
- Die Erstberatung beinhaltet eine paar- und sexualanamnestische Bestandsaufnahme, eine paar- und sexualpsychologische Problemanalyse und Zusammenfassung, eine differentialdiagnostische Ersteinschätzung sowie einen Überblick über mögliche beraterische und therapeutische Interventionen.
- Ein Ergebnis einer Erstberatung besteht vor allem darin, herauszufinden, ob eine partnerschaftliche und / oder sexuelle (Beziehungs-) Problematik lediglich klärungs- bzw. beratungsbedürftig oder aber behandlungsbedürftig ist.
- Die Erstberatung dient damit vor allem der Informationsvermittlung, der Aufklärung, einer ersten diagnostischen Einschätzung, einem Ausblick auf Interventionsmöglichkeiten sowie dem persönlichen Kennenlernen, damit danach zu Hause in Ruhe Entscheidungen getroffen werden können. Das bedeutet: Im Rahmen der Erstberatung soll keine Entscheidung über die mögliche Aufnahme einer Therapie getroffen werden, sondern erst danach zu Hause.
- Die Kosten für mögliche weitere Beratungen, Untersuchungen und / oder eine Behandlung werden in der Therapievereinbarung schriftlich dargelegt und ausgehändigt.